Beyer hilft weiter: Regelungen zu ‚Hitzefrei‘ – VBE
Zusammenfassung
Der Artikel erläutert, dass es keine einheitlichen Vorgaben für Hitzefrei gibt und jede Schulleitung die örtlichen Bedingungen sowie das Wohl der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen muss. Kriterien wie eine Außentemperatur von mindestens 25 °C um 11 Uhr, die Möglichkeit erst nach der vierten Unterrichtsstunde und die Abstimmung mit benachbarten Schulen werden genannt. Praktische Tipps wie kühle Räume, frühzeitiges Lüften und Wasserversorgung sowie die Einbindung von Elternbeirat und Schulkonferenz werden empfohlen.