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DStV fordert Nachschärfungen beim EU-Hinweisgeberschutz

Zusammenfassung

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert im EU-Konsultationsverfahren, dass das Berufsgeheimnis von Steuerberatern auch auf den Hinweisgeberschutz erstreckt und dass der Begriff „legal professional privilege“ einheitlich als "anwaltliche Verschwiegenheitspflicht" übersetzt wird, um eine faire Behandlung aller rechtsberatenden Berufe zu gewährleisten. Der Verband kritisiert die aktuelle Übersetzung, die den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes zu stark auf Rechtsanwälte beschränkt, und schlägt Anpassungen an neue technologische Entwicklungen wie KI vor. Ziel ist eine klare, sachgerechte Regelung, die Defizite innerhalb der Berufsgruppen beseitigt und gleichzeitig den Schutz von Hinweisgebern stärkt.

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