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Berlin: Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten ist von Genehmigung abhängig

Zusammenfassung

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erlässt neue Verwaltungsvorschriften ‚VV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete’, die ab 18. April 2026 in Kraft treten und die Genehmigungspflicht für befristete Vermietung von Wohnraum in sozialen Erhaltungsgebieten festlegen. Die Vorschriften gelten für alle Immobilienunternehmen, die temporären Wohnraum in Berlin anbieten. Ziel ist die Kontrolle der Nutzung von Wohnraum in Milieuschutzgebieten.

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