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Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

Zusammenfassung

Der ZVK fordert, dass Weiterbildungsanbieter ihre Curricula bis spätestens 31. Mai 2027 anpassen und beim Verband der Ersatzkassen zur Genehmigung einreichen, damit neue Weiterbildungen angeboten werden können. Die neuen Regelungen treten am 01. Juni 2026 in Kraft und sind ab dem 01. Juni 2027 verbindlich; bereits erworbene Zertifikate und laufende Weiterbildungen bleiben unverändert gültig. Der Verband kündigt an, dass die Anpassung der Curricula und die Schulung von Fachlehrkräften erfolgen muss, während keine erneute Prüfung der bestehenden Fachlehrer erforderlich ist.

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