Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Anfang April einen neuen Referentenentwurf zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es die nationalen Effizienzvorgaben an die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) anzugleichen und zugleich zu entbürokratisieren. Der Referentenentwurf hebt die Verbrauchsschwellen für Effizienzvorgaben. Die bestehenden Schwellenwerte sollen für die Verpflichtung zur Einführung zertifizierter Energie- oder Umweltmanagementsysteme von 7,5 GWh auf 23,6 GWh und für die Erstellung von Umsetzungsplänen von 2,5 GWh auf 2,77 GWh angehoben werden. Damit wären künftig deutlich weniger Unternehmen von der Regelung betroffen. Der neue Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt.
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