Aktualisierung des ZDB-Nachunternehmervertrages BAU
Zusammenfassung
Der Nachunternehmervertrag wurde auf April 2026 aktualisiert. Wesentliche Änderungen betreffen die Vertragsstrafe (Auftrags- in Abrechnungssumme, Senkung von 0,3 % auf 0,2 % pro Werktag), die Sicherheitsleistungen (Freistellungsansprüche für AG) und die Verpflichtung des AN, Unterlagen lückenlos zu aktualisieren sowie das Zurückbehaltungsrecht in ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB zu ändern. Ergänzt wurden zudem Links zu Vollmachten der SOKA‑BAU und BG BAU sowie weitere Informationsquellen, die im Mitgliederbereich verfügbar sind.