Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Zusammenfassung
Das Bundesinnenministerium hat den Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2025/26 in die Verbändebeteiligung gegeben, wobei der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen; erst nach Verbändebeteiligung, Ressortabstimmung und Kabinettsbeschluss kann der Entwurf dem Bundestag vorgelegt werden, sodass Zahlungen frühestens Ende 2026/Anfang 2027 erfolgen. Gleichzeitig soll das Gesetz die Tarifübertragung für Bundesbeamte, Versorgungsempfänger und Soldaten sowie eine verfassungskonforme Besoldung der Bundeswehr sicherstellen, nachdem das BVerfG 2025 erneut verfassungswidrige Besoldungsgruppen festgestellt hat.