BGH: Internet-Werbung für Verschreibung von Cannabis unzulässig
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bewerbung ärztlicher Behandlungen mit medizinischem Cannabis über eine Internetplattform gegen das Heilmittelwerberecht verstößt. Die Plattform, die Patienten Termine zur Behandlung mit medizinischem Cannabis vermittelte und Vorteile des Cannabiskonsums hervorhob, wurde als unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Die Entscheidung unterstreicht die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts im digitalen Gesundheitsmarkt und betont, dass Plattformen keine verschreibungspflichtigen Medikamente – auch nicht indirekt über Behandlungsmöglichkeiten – gegenüber Verbrauchern bewerben dürfen.