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Gericht rügt irreführende Hotelsterne auf Booking

Zusammenfassung

Ein Gericht hat die Praxis von Booking.com kritisiert, Hotelsterne selbst zu vergeben, ohne klare Hinweise, was als irreführend gilt. Die Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz und bestätigt die Klassifizierung des DEHOGA Bayern. Dadurch wird die Transparenz bei Hotelbewertungen verbessert.

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