Unterkünfte für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte vom Faires-Wohnen-Gesetz NRW ausnehmen!
Zusammenfassung
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass Unterkünfte für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte von den Vorschriften des künftigen Faires-Wohnen-Gesetzes NRW ausgenommen werden. Sie argumentieren, dass die Regelungen für landwirtschaftliche Betriebe zu restriktiv seien und die Bereitstellung von Wohnraum für Saisonarbeiter dadurch erschwert würde. Die beiden Verbände fordern daher eine spezifische Befreiung für diese Unterkünfte.