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Vor CSAM-Trilog: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. warnt vor Suchpflichten und Doppelregulierung

Zusammenfassung

Die EU-Kommission plant eine Verordnung zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet, die Anbieter von Messenger- und Hostingdiensten verpflichten soll, Inhalte zu prüfen. eco fordert in den bevorstehenden Trilogverhandlungen, dass freiwillige Maßnahmen zur Erkennung von CSAM im Vordergrund bleiben und die neue Regelung mit bestehenden Gesetzen wie dem Digital Services Act sowie Datenschutzvorschriften kohärent sein muss, um Rechtssicherheit und praktikable Umsetzung zu gewährleisten. Ziel ist es, Doppelregulierung zu vermeiden, die Zusammenarbeit zwischen Beschwerdestellen, Anbietern und Strafverfolgungsbehörden zu stärken und einen einheitlichen Rechtsrahmen für effektiven Kinderschutz zu schaffen.

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