Asbest im Bauwesen: Rechtliche Vorgaben, Schutzmaßnahmen und Risiken
Zusammenfassung
Asbest ist in älteren Gebäuden nach wie vor ein erhebliches Risiko, da bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten Fasern freigesetzt werden können. Die neue Gefahrstoffverordnung vom 20. Dezember 2025 führt ein Ampelmodell ein, das Asbestarbeiten in niedrig, mittel und hoch einteilt und regelt, wann eine behördliche Zulassung erforderlich ist. Bauherren müssen vor Beginn Arbeiten sämtliche Gefahrenstoffinformationen bereitstellen, und es gelten Übergangsfristen sowie automatische Genehmigungsfiktion für bestimmte Tätigkeiten.