Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten beschlossen
Zusammenfassung
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband hat beschlossen, die Zahl der Sicherheitsbeauftragten zu reduzieren. Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten müssen künftig nur noch einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, wenn eine besondere Gefährdung vorliegt. Die genauen Änderungen können im verlinkten Artikel nachgelesen werden.