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C 1 – Pfändungsrecht: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026

Zusammenfassung

Im Bundesgesetzblatt wurden die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Diese Regelung bestimmt, welche Beträge bei Pfändungen von Gläubigern nicht überschritten werden dürfen.

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