BAG zum Equal Pay: „Ein besser verdienender Mann reicht“ – und was das mit der Entgelttransparenzrichtlinie zu tun hat
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat die Voraussetzungen für Equal-Pay-Klagen deutlich vereinfacht: Es reicht bereits ein Vergleich mit einem männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet und mehr verdient. Die Größe der Vergleichsgruppe sowie Medianwerte spielen dabei keine Rolle. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie.