Sturz beim Kaffeeholen am Arbeitsplatz: Arbeitsunfall oder privat?
Zusammenfassung
Eine Arbeitnehmerin stürzte beim Kaffeeholen im betrieblichen Sozialraum. Das Bundesarbeitsgericht (BSG) hat entschieden, ob dieser Fall unter den Unfallversicherungsschutz fällt. Der Artikel erläutert die rechtliche Bewertung und die Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.