Umgang mit Fremdanlagen: Empfehlungen für SHK-Betriebe
Zusammenfassung
SHK-Betriebe sollten bei Fremdanlagen zunächst eine Erstwartung auf Stundenbasis durchführen, um Risiken zu ermitteln und anschließend einen Wartungsvertrag mit Preisanpassungsklausel anbieten. Arbeiten ohne ausreichendes Know‑How sollten abgelehnt und an spezialisierte Kollegen oder den Werkskundendienst verweisen. Haftungsfragen klären: Mängel an der ursprünglichen Installation verweist man zurück, während reine Wartung die Haftung auf Herstellervorgaben beschränkt; Reparaturen in der Gewährleistungsfrist sollten vermieden werden.