Neustart des Investitionszuschusses zur Barrierereduzierung
Zusammenfassung
Seit dem 8. April können bei der KfW wieder Zuschüsse beantragt werden, um Barrieren in Haus und Wohnung zu reduzieren. Dazu zählen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen. Die Fördervoraussetzungen und Konditionen bleiben unverändert, ein Antrag ist nur möglich, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde – der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gilt als Beginn.