Geändertes Bundesjagdgesetz tritt in Kraft
Zusammenfassung
Mit Wirkung vom 2. April 2026 tritt die Änderung des Bundesjagdgesetzes in Kraft, die den Wolf als Wildart aufnimmt – eine erste Erweiterung des Katalogs seit 50 Jahren. Der Deutsche Jagdverband sieht die Novelle als Erfolg, da sie auf wissenschaftlichen Vorschlägen der Jägerschaft basiert und ein praxisorientiertes Gesetz schafft.