IVD-Service: BGH-Urteil stärkt Handlungsspielräume von Immobilienverwaltern – Keine starre Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften nicht mehr zwingend mehrere Vergleichsangebote einholen müssen, bevor sie Erhaltungsmaßnahmen beauftragen. Stattdessen reicht eine ausreichende und sachgerechte Entscheidungsgrundlage, was Verwaltern mehr Flexibilität gibt und die Praxis an aktuelle Marktbedingungen anpasst. Der IVD betont jedoch weiterhin die Notwendigkeit einer transparenten Dokumentation und wirtschaftlich verantwortlichen Vergabe.