Hessen sorgt für Klarheit bei der Verwendung von Asphaltmischgut
Zusammenfassung
Hessen hat ein Merkblatt herausgegeben, das klärt, dass Asphaltmischgut aus mineralischen Ersatzbaustoffen nicht unter die Ersatzbaustoffverordnung fällt. Dadurch entfällt die direkte Verfahrenspflicht und Bürokratie für Straßenbau- und Abfallbehörden sowie Bauunternehmen. Die Regelung erleichtert Planung, Herstellung und Einsatz von recycelten Gesteinskörnungen in Asphaltmischgut.