Einspeisenetzentgelte dürfen Flexibilität nicht ausbremsen
Zusammenfassung
Am 27. März endet die Stellungnahmefrist zu den von der Bundesnetzagentur vorgelegten Orientierungspunkten für Einspeisenetzentgelte. Die Punkte betreffen den AgNeS-Prozess und sollen sicherstellen, dass Flexibilität im Stromnetz nicht durch die Netzentgelte gebremst wird.