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Einspeisenetzentgelte dürfen Flexibilität nicht ausbremsen

Zusammenfassung

Am 27. März endet die Stellungnahmefrist zu den von der Bundesnetzagentur vorgelegten Orientierungspunkten für Einspeisenetzentgelte. Die Punkte betreffen den AgNeS-Prozess und sollen sicherstellen, dass Flexibilität im Stromnetz nicht durch die Netzentgelte gebremst wird.

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