Zur E-Rechnung gibt es neue Klarstellungen
Zusammenfassung
Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen (bgvht) informiert über neue Klarstellungen zur E-Rechnung, die bis zum 30. Juni 2030 gelten. Für Bauleistungen reicht es aus, wenn im strukturierten Teil der E-Rechnung nur Summen nach Gewerken stehen und eine detaillierte, menschenlesbare Anlage mit Leistungsverzeichnis vorhanden ist; zusätzlich kann die Aufschlüsselung auch strukturiert in XML beigefügt werden. Ebenfalls bis 2030 dürfen Abschlagszahlungen als unstrukturierte Anlage beigefügt werden, wobei die Regelungen später im Rahmen des VIDA-Meldesystems erneut überprüft werden müssen.