Einspeisenetzentgelte dürfen Flexibilität nicht ausbremsen
Zusammenfassung
Am 27. März endet die Stellungnahmefrist zu den Orientierungspunkten der Bundesnetzagentur für Einspeisenetzentgelte, die Teil des AgNeS-Prozesses sind. Die Bundesverband BioEnergie (BBE) betont, dass die Netzentgelte Flexibilität nicht bremsen dürfen. Die Frist gilt für alle Beteiligten, die ihre Stellungnahmen einreichen müssen.