Systemwechsel mit Fremdzertifikat
Zusammenfassung
Beim Systemwechsel mit Fremdzertifikaten gelten verbindliche Fristen ohne Kulanzzeitraum; alle Anforderungen müssen vor Ablauf des Fremdzertifikats vollständig erfüllt sein. Ein Wechsel ist nur bei Rezertifizierung in gleicher Stufe/gleichem Sektor, Erweiterungsprüfung oder Qualifizierungsprüfung möglich. Bei Nichteinhaltung der Fristen kann die Verlängerung nur über die ursprüngliche Zertifizierungsstelle erfolgen, alternativ steht jederzeit eine Erstprüfung bei der DGZfP offen.