Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
Zusammenfassung
Die Caritas darf eine Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nicht wegen ihres Kirchenaustritts kündigen, da sie keine kirchenfeindliche Haltung zeigte und die Caritas gleichzeitig nicht-katholische Mitarbeiter für dieselbe Tätigkeit beschäftigt. Der EuGH hat entschieden, dass ein Kirchenaustritt bei einer Schwangerschaftsberaterin nicht automatisch zur Kündigung führen darf. Das Urteil schützt somit die Rechte von Arbeitnehmerinnen, die ihre religiöse Zugehörigkeit ändern.