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GEMA – Einreichungsfristverkürzung ab 1. April 2026 und weitere Neuerungen bei den GEMA-Tarifen (U-K und E)

Zusammenfassung

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) hat mit der GEMA eine Ergänzungsvereinbarung geschlossen, die ab dem 1. April 2026 die Einreichungsfristen für GEMA-Tarife (U-K und E) verkürzt. Zusätzlich werden neue Serviceangebote eingeführt, die den Ablauf für Künstler und Veranstalter erleichtern sollen. Ziel ist es, die Abwicklung von GEMA-Tarifen zu vereinfachen und zeitnahere Rückmeldungen zu ermöglichen.

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