Reform des Statusfeststellungsverfahrens verzögert – Übergangsregelung für Lehrkräfte verlängert
Zusammenfassung
Das Moratorium zum Schutz von Lehrkräften und Bildungsträgern vor den Folgen des „Herrenberg-Urteils“ wird bis zum 1. Januar 2028 verlängert, während die Vorbereitung einer neuen gesetzlichen Regelung fortgesetzt wird. Für viele Branchen, darunter auch die Konzert- und Veranstaltungswirtschaft mit ihrem hohen Anteil an selbstständigen Fachkräften, besteht weiterhin Rechtsunsicherheit. Die Verlängerung des Moratoriums soll die betroffenen Akteure vor weiteren Unsicherheiten schützen, während die Reform des Statusfeststellungsverfahrens noch nicht abgeschlossen ist.