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BAG: Freiwillige Lohnerhöhung nicht nur für neue Arbeitsverträge!

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber bei freiwilligen Lohnerhöhungen nicht ausschließlich neue Arbeitsverträge berücksichtigen darf. Stattdessen müssen auch bestehende Beschäftigte Anspruch auf die Erhöhung haben, sofern sie freiwillig gewährt wird. Dieses Urteil betont die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer im Unternehmen.