Forschungszulage: Mehr Förderung fürs Metallhandwerk
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2026 erhöht der Gesetzgeber die steuerliche Forschungszulage für das Metallhandwerk: Eigenleistungen können nun 100 € pro Stunde statt 70 € angesetzt werden, bis zu 40 Stunden pro Woche sind absetzbar und Gemeinkosten werden pauschal um 20 % zusätzlich berücksichtigt. Zudem steigen die maximal förderfähigen Aufwendungen auf 12 Mio. € jährlich und bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, können höher abgeschrieben werden. Diese Maßnahmen sollen die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen stärken und Forschung, Entwicklung sowie technische Verbesserungen im Metallhandwerk attraktiver machen.