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USM-Haller fährt auf Geburtstagszug ab

Zusammenfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Rechtsprechung zum Designrecht bestätigt und klargestellt, dass ein Geschmacksmuster nicht automatisch das Urheberrecht ausschließt. Das Gericht betonte, dass weder Designrecht noch Urheberrecht ein Regel-Ausnahme-Verhältnis bilden und beide Schutzarten gleich behandelt werden. Die Entscheidung folgt dem deutschen Bundesgerichtshof‑Urteil zum „Geburtstagszug“, das die Anforderungen an Designs als künstlerische Leistungen neu definiert hat.

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