OVG Saarland: Refraktionsbestimmung erfordert Meisterpflicht in der Filiale
Zusammenfassung
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Untersagung einer Hybrid-Filiale von brillen.de in Homburg rechtskräftig bestätigt, weil die Refraktionsbestimmung ohne anwesenden Augenoptikermeister gegen handwerksrechtliche Vorgaben verstößt. Das Gericht betont, dass die Messung am Kundenort ausgeübt wird und daher Meisterpflicht gilt, zudem äußert es Zweifel an der Qualität und potenziellen Gesundheitsgefährdung von Remote‑Refraktionen. Der Zentralverband der Augenoptiker begrüßt die Entscheidung als klarstellend für Rechtssicherheit und fairen Wettbewerb.