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Auslegungshinweis der BaFin zu Art. 12 IFR – Einbeziehung von Drittstaatenunternehmen

Zusammenfassung

Die BaFin hat im April 2026 einen Auslegungshinweis zu Art. 12 IFR veröffentlicht, der betont, dass bei der Berechnung der Bedingungen a, b, h und i sämtliche Unternehmen einer Wertpapierfirmengruppe – auch Drittstaatenunternehmen – ohne Einschränkung einbezogen werden müssen. Dieser Hinweis folgt auf die EBA-Q&A vom Dezember 2025 und ergänzt die bestehende Regelung zur Aufsicht über Wertpapierinstitute.

Top-Themen von Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)