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Entwurf eines Prüfungsstandards zur Prüfung der Gesamtmeldung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 PPBV

Zusammenfassung

Der IDW hat einen Prüfungsstandard (IDW EPS 660) zur Prüfung der Gesamtmeldung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 PPBV verabschiedet, der die Anforderungen an die Prüfung und den Prüfungsbericht festlegt. Krankenhäuser müssen bis zum 30. Juni 2026 die geprüfte Gesamtmeldung mit einer Bestätigung der Richtigkeit durch einen Wirtschaftsprüfer an das InEK übermitteln. Der Standard ermöglicht dem InEK, die Prüfungstiefe einzuschätzen und wird bereits für das Kalenderjahr 2025 angewendet, wobei Stellungnahmen bis zum 31. Oktober 2026 möglich sind.

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